PKV VERSICHERTE

Tipps für PKV-Versicherte

Liebe Patientin, lieber Patient,

es ist in letzter Zeit immer wieder vorgekommen, dass Leistungen von den privaten Krankenversicherern gestrichen, bzw. als nicht erstattungsfähig deklariert wurden. Zur Vorabklärung überprüfen Sie bitte Ihre Versicherungsbedingungen bzgl. der Übernahme von Heilmitteln und reichen den von Ihnen unterzeichneten Kostenvoranschlag | Honorarvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei ungerechtfertigter Kürzung stellen wir Ihnen gerne Musterbriefe sowie relevante Gerichtsurteile zur Verfügung.

Sollten Sie mit Ihrer Versicherung Probleme bei der Kostenerstattung haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: > info@praxis-bernrieder.de